Häufig gestellte Fragen

1. Was bringt Ihnen die Nutzung des Elternportals von LITTLE BIRD?

Mit LITTLE BIRD können Sie Betreuungsplätze bei Kinderbetreuungsanbietern Ihrer Wahl anfragen, auch mehrere parallel. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gewünschten Anbieter momentan freie Kapazitäten haben. Voraussetzung ist die einmalige Registrierung und Anmeldung im Elternportal.

LITTLE BIRD ist jederzeit und ganz bequem von zu Hause bzw. vom Computer, Smartphone oder Tablet aus zu bedienen. Es minimiert Ihren Zeitaufwand und erspart aufwändigen Papierkram. Selbstverständlich bleibt Ihnen weiterhin auch die Möglichkeit offen, Platzanfragen vor Ort bei den jeweiligen Betreuungsanbietern zu stellen.

Die Plätze werden durch die Anbieter selbst vergeben. Die Anzahl der möglichen Betreuungsanfragen wird durch die jeweilige Kommune in Absprache mit den Trägern festgelegt und ist begrenzt. Auf die Platzvergabe und die erlaubte Anzahl der Betreuungsanfragen hat die LITTLE BIRD GmbH keinerlei Einfluss.

2. Gibt es einen Ansprechpartner bei Fragen?

Sollten Sie weiterführende Fragen zur Bedienung oder Registrierung haben, senden Sie uns bitte eine Nachricht an little-bird@dettelbach.de. Bitte geben Sie für evtl. Rückfragen eine Telefonnummer an, unter der wir Sie erreichen können. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

3. Muss ich mich registrieren, um die Betreuungsangebote anzusehen?

Nein. Das Elternportal von LITTLE BIRD funktioniert wie eine Suchmaschine. Ohne Registrierung können Sie suchen, sich die Ergebnisse in einer Liste und auf einer Karte ansehen. Ebenso können Sie die einzelnen Profile mit Informationen über die jeweiligen Anbieter sowie Kontaktdaten einsehen.

4. Weshalb muss ich mich registrieren?

Eine Registrierung und Anmeldung ist dann notwendig, wenn Sie eine Betreuungsanfrage stellen möchten.

5. Wie kann ich eine Betreuungsanfrage stellen?

Um einen Platz bei einem von Ihnen ausgewählten Anbieter anzufragen, müssen Sie sich zuerst registrieren bzw. anmelden. Mit einem Mausklick auf den Button Betreuungsanfrage erstellen, gelangen Sie zu einem Online-Formular. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen mit den korrekten Daten ausgefüllt werden. Danach senden Sie die Platzanfrage ab. Der Betreuungsanbieter wird mit Ihrer Anfrage und Ihren angegebenen Daten darüber informiert, dass Sie sich für einen Platz interessieren.

6. Kann ich jetzt nur noch mit LITTLE BIRD Betreuungsanfragen stellen?

Nein. Das Portal ist ein einfacher Weg für Sie, eine Betreuungsanfrage zu stellen. Selbstverständlich bleibt Ihnen auch weiterhin die Möglichkeit offen, Platzanfragen persönlich vor Ort in den jeweiligen Einrichtungen zu stellen. Im Vergabeverfahren wird eine Platzanfrage vor Ort gleich behandelt wie eine Anfrage über das Elternportal von LITTLE BIRD.

7. Wie kann ich mit den Einrichtungen persönlich bzw. direkt in Kontakt treten?

Um mit einer Einrichtung gezielt Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie die Kontaktangaben der Einrichtung in den jeweiligen Portal-Profilen.

8. Was muss ich beim Ausfüllen der Online-Formulare im Elternportal beachten?

Achten Sie darauf, dass Sie sämtliche Daten korrekt angeben. Änderungen sind später nur noch über den Änderungsservice des Portals möglich.

9. Muss ich einen zweiten Vertragspartner angeben?

Ja, wenn Sie verheiratet sind oder wenn ein gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht für das Kind, das Sie anmelden wollen, besteht.

10. Was bedeutet das Feld „Priorität“ bei der Betreuungsanfrage?

Falls Sie Betreuungsplätze bei mehreren Einrichtungen parallel anfragen, können Sie optional Prioritäten angeben, also unter den gewählten Einrichtungen Ihre Favoriten auswählen. Die Angabe der Priorität „1“ bei einer Anfrage an eine spezielle Einrichtung bedeutet, dass diese Einrichtung Ihr Favorit ist.

11. Wie kann ich ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung unterbringen?

Für den Fall, dass bereits eines Ihrer Kinder beim selben Anbieter betreut wird, haben Sie die Möglichkeit, dies in der Betreuungsanfrage mit anzugeben.

12. Was passiert nach meiner Betreuungsanfrage?

Ihre Anfrage wird an die von Ihnen gewählte/n Einrichtung/en übermittelt. Sie erhalten dann eine E-Mail, ob Ihre Vormerkung von der Einrichtung angenommen wird.

13. Kann eine Vormerkung abgelehnt werden?

Ja. Bei einer Vormerkung handelt es sich um eine unverbindliche Betreuungsanfrage, die der Planung des voraussichtlichen Platzbedarfes in der Einrichtung dient. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den vorangemeldeten Platz gegenüber dem Träger oder der Einrichtung.